UPDATE 02. März 2010 Zitat vorratsdatenspeicherung.de:
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Das Urteil
kann man auf der Seite des Bunderverfassungsgerichtes
nachlesen.
Quelle: heise.de newsticker Forum, Autor: Diamond59
Die [[Vorratsdatenspeicherung]] erfasst alle Header der jeweils
verwendeten Kommunikationsprotokolle. Inhalte sollen vorerst nicht
gespeichert werden.
Erfasst werden also:
Handies
- Tel.Nr. Sender und Empfänger
- IMEI-Nr. Sender und Empfänger
- Funkzelle Sender und Empfänger (d.h. der genaue Aufenthaltsort inkl. der Möglichkeit Bewegungsprofile erstellen zu können - dies gilt nicht nur für Handy-Nutzung!)
- Uhrzeit und Dauer
VoiP
- IP-Adresse Sender und Empfänger
- SIP-Header (Kennung/Nr. Sender und Empfänger)
- Uhrzeit und Dauer
- Anschluss ID (ISDN, DSL-Zugang etc)
- IP-Adresse Sender bzw. Empfänger
- Server-IP
- Dauer der Verbindung(en)
- E-Mail Adresse Sender und Empfänger
- Anschluss ID (ISDN, DSL-Zugang etc)
Sonstiges (z.B. Filesharing)
- IP-Adresse Sender bzw. Empfänger
- Server-IP (wenn anwendbar)
- Dauer der Verbindung(en)
- Protokoll/Dienstkennung
- Anschluss ID (ISDN, DSL-Zugang etc)
HTTP
- IP-Adresse Sender
- IP-Adresse Ziel
(Mehr ist nicht vorgesehen/publiziert!??)




